Kreditinstitute

Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand nach §25d Abs. 11, Nr. 3 und 4 KWG

Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand von Kreditinstituten

Anforderungen des Kreditwesengesetz (KWG)

Gemäß § 25d Abs. 11, Nr. 3 und 4 KWG hat das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, mit Unterstützung des Nominierungsausschusses, regelmäßig, mindestens einmal jährlich,

  • eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie

  • der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans durchzuführen.

Daneben sollten nicht zuletzt die regulatorischen Anforderungen der EBA-Leitlinien, der Institutsvergütungsverordnung oder der Mindestanforderungen an das Risikomanagement berücksichtigt werden.

Die Evaluierung kann und sollte dabei mehr leisten als eine rein regulatorisch getriebene Plichtkür. Sie hilft dabei,

  • eine einheitliche Informationsbasis für eine fundierte Diskussion im Aufsichtsrat zu schaffen.

  • Defizite und Hindernisse einer effektiven Gremienarbeit aufzudecken und zu beschreiben.

  • Verbesserungs-und Handlungsbedarf zu formulieren.

  • einen systematischen Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Aufsichtsratsarbeit zu etablieren.

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ECBE hat umfangreiche Erfahrung in der Begleitung der jährlichen Evaluierung in Kreditinstituten

ECBE bietet speziell für Banken und Finanzdienstleister eine maßgeschneiderte Lösung, die nicht nur die relevanten regulatorischen Anforderungen analysiert, sondern vielmehr die als Best Practice bekannten Vorgehensweisen in den Tätigkeitsfeldern des Gremiums beleuchtet. Dabei wird der unternehmensspezifische Kontext und die damit individuelle Anforderung gänzlich berücksichtigt.

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Daniela Mattheus
Daniela Mattheus +49 69 3487 715 01