Evaluierung und Selbstbeurteilung von Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen
Anforderungen an börsennotierte Unternehmen
Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bringt diverse inhaltliche Änderungen. Der Aufsichtsrat steht nicht nur mit den Themen Anzahl der Aufsichtsratsmandate und Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mitglieder im Fokus, sondern auch hinsichtlich der Selbstbeurteilung bzw. Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit.
Ziffer D.12 formuliert, dass
der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen soll, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen und
in der Erklärung zur Unternehmensführung der Aufsichtsrat berichten soll, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
Die Evaluierung kann und sollte dabei mehr leisten als eine rein regulatorisch getriebene Plichtkür. Sie sollte
eine einheitliche Informationsbasis für eine fundierte Diskussion im Aufsichtsrat schaffen.
Defizite und Hindernisse einer effektiven Gremienarbeit aufdecken und beschreiben.
Verbesserungs-und Handlungsbedarf formulieren.
einen systematischen Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Aufsichtsratsarbeit etablieren.