Wir schaffen einen Wertbeitrag für die Fortentwicklung Ihres Aufsichtsrats
Warum ist eine regelmäßige Evaluierung und Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats sinnvoll?
Die Evaluierung der Tätigkeit von Aufsichtsgremien, die auch als Effizienzprüfung, Effektivitätsprüfung oder (Selbst-) Beurteilung der Wirksamkeit der Aufsichtsratstätigkeit bezeichnet wird, hat sich als wesentliches Instrument guter Corporate Governance etabliert. Sie leistet mehr als eine reine Überprüfung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und ermöglicht eine faktenbasierte, systematische und zukunftsgerichtete Fortentwicklung des Aufsichtsrats.
Die Stärken – aber auch Hindernisse – einer effektiven und zukunftsgerichteten Gremienarbeit werden identifiziert und formuliert.
Das Rollen- und Selbstverständnis des Aufsichtsrats wird geschärft.
Alle Aufgabenbereiche des Aufsichtsrats werden reflektiert, um das Gremium in einer 360° Perspektive fortzuentwickeln.
Die Kompetenzen für die Bewältigung aktueller Herausforderungen werden identifiziert und ausgebaut.
Die Arbeitsweise, Diskussionskultur und Interaktion des Gremiums wird gestärkt.
Die Zusammenarbeit und Informationsversorgung des Vorstands, der Investoren und weiteren Stakeholdern wird ausgebaut.
Best Practice und Benchmark-Vergleiche unterstützen das Gremium bei der Einordnung seiner Arbeitsweise.
Die Motive für eine Evaluierung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats sind heterogen. Neben den regulatorischen Anforderungen, die sich für börsennotierte Unternehmen aus Ziffer D. 12 des DCGK bzw. für Kreditinstitute aus § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG ergeben, spielt die Erwartungshaltung von Stakeholdern bezüglich einer regelmäßigen Evaluierung der Arbeitsweise des Aufsichtsgremiums eine bedeutende Rolle. Auch strukturelle und personelle Veränderungen im Gremium sowie der Wunsch einer Fortentwicklung bzw. der Bedarf nach einem Benchmark-Vergleich sind weitere Motive, um den Status Quo der Aufsichtsratsarbeit zu reflektieren und durch die Evaluierung Verbesserungen anzustoßen. Nicht zuletzt wird seit langem über den Wandel der Aufsichtsratsarbeit facettenreich gesprochen. Die aktuelle Debatte zielt dabei insbesondere auf die Implikationen unternehmerischer Transformationsprozesse für Aufsichtsgremien und ihre Arbeit ab. Aufsichtsräte nutzen dabei die Evaluierung, um ihre Arbeit optimal auf die Transformationsprozesse vorzubereiten und anzupassen.
Evaluierung nach Ihren Bedürfnissen
ECBE gestaltet die Evaluierung nach Ihren Bedürfnissen. Wir sichern Ihnen einen effizienten Evaluierungsprozess, eine umfassende Bestandsaufnahme mit systematischem Compliance- und Best Practice-Abgleich sowie unternehmensindividuelle Handlungsempfehlungen mit Augenmaß zu. Dabei werden Prozess und Inhalt der Evaluierung stets an Ihre Bedürfnisse und die spezifische Unternehmenssituation angepasst. Ob standardisiert oder individualisiert, toolbasierte Evaluierung oder strukturierte persönliche Gespräche bzw. moderierte Workshops - unsere wählbaren Leistungen erlauben eine maßgeschneiderte und kalkulierbare Evaluierung.