Überblick über die Qualifikationsmatrizen in Jahr Zwei
Mit der Neufassung des DCGK im Jahr 2022 wurden die Anforderungen an die Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats konkretisiert. Die neu in den DCGK aufgenommene Empfehlung C.1 sieht vor, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil erarbeiten soll. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils soll in der Erklärung zur Unternehmensführung in einer Qualifikationsmatrix offengelegt werden.
Die Regierungskommission verbindet mit dieser Vorgabe die Erwartung, dass eine solche Qualifikationsmatrix die Beurteilung der fachlichen Komptenz im Aufsichtsrat für Aktionäre und andere Stakeholder ermöglicht.
Im ersten Jahr der Veröffentlichung waren die Matrizen sowohl formal als auch inhaltlich sehr heterogen. Dies wurde insbesondere von den institutionellen Investoren als Handlungsbedarf angemerkt. Interessant ist daher, ob und wie die Unternehmen auf diese Erwartung reagiert haben und ob sich ein einheitlicher Standard herausbilden konnte.
In den vorliegenden ECBE Governance Perspectives 2024 wurden die Qualifikationsmatrizen aus den Geschäftsberichten 2023 aller in den Börsenindizes DAX, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen nun zum zweiten Mal analysiert.
Ziel der Analyse war es, insbesondere die Entwicklung bzw. Veränderung gegenüber den Erstveröff entlichungen des letzten Jahres abzubilden. Neben dem Format, dem Umfang und den dargestellten Inhalten der Matrizen wurden die individuellen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder untersucht. Dazu wurden die individuellen Qualifikationsmatrizen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Personenebene systematisch erfasst und ausgewertet.
Die Erkenntnisse aus der diesjährigen Analyse sind in der vorliegenden ECBE Governance Perspectives 2024 kompakt zusammengefasst.
Die Regierungskommission verbindet mit dieser Vorgabe die Erwartung, dass eine solche Qualifikationsmatrix die Beurteilung der fachlichen Komptenz im Aufsichtsrat für Aktionäre und andere Stakeholder ermöglicht.
Im ersten Jahr der Veröffentlichung waren die Matrizen sowohl formal als auch inhaltlich sehr heterogen. Dies wurde insbesondere von den institutionellen Investoren als Handlungsbedarf angemerkt. Interessant ist daher, ob und wie die Unternehmen auf diese Erwartung reagiert haben und ob sich ein einheitlicher Standard herausbilden konnte.
In den vorliegenden ECBE Governance Perspectives 2024 wurden die Qualifikationsmatrizen aus den Geschäftsberichten 2023 aller in den Börsenindizes DAX, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen nun zum zweiten Mal analysiert. Ziel der Analyse war es, insbesondere die Entwicklung bzw. Veränderung gegenüber den Erstveröff entlichungen des letzten Jahres abzubilden. Neben dem Format, dem Umfang und den dargestellten Inhalten der Matrizen wurden die individuellen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder untersucht. Dazu wurden die individuellen Qualifikationsmatrizen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Personenebene systematisch erfasst und ausgewertet.
Fazit der Analyse
Qualifikationsmatrizen sind ein gutes eingeführtes Instrument, um aufzuzeigen, ob und inwieweit die wichtigsten Kompetenzdimensionen für den Aufsichtsrat abgedeckt werden.
Signifikante Anpassungen nach der erstmaligen Umsetzung der Qualifi kationsmatrizen im letzten Jahr sind überwiegend ausgeblieben.
Aufgrund der insgesamt wenigen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich weiterhin eine hohe Heterogenität der Qualifikationsmatrizen.
In Einzelfällen gibt es deutliche und sehr positive Veränderungen der Qualifikationsmatrizen in Darstellung und Inhalt.
Der Ausweis allgemeiner Angaben neben den fachlichen Kompetenzen (z.B. demografische Angaben, Zugehörigkeitsdauer, Soft Skills) hat zugenommen.
Insgesamt ist weiterhin ein hohes Kompetenzniveau der Aufsichtsratsmitglieder festzustellen, das teilweise über dem des Vorjahres liegt.
Häufig ist eine unterschiedliche Ausrichtung nach Transformationsthemen bzw. Kontrollthemen bei den angegebenen Kompetenzen erkennbar.
Die Angabe höherer Kompetenzniveaus bei den männlichen Aufsichtsräten im Vergleich zu den weiblichen Aufsichtsräten ist weiterhin erkennbar.
Demgegenüber geben weibliche Aufsichtsräte mehr Kompetenzen in bestimmten Zukunftsbereichen an.
Take Aways zur Fortentwicklung
Angabe der Methodik: In den Qualifi kationsmatrizen sollte eine Angabe der Methodik erfolgen bzw. ob es sich um eine Selbsteinschätzung der Kompetenzen durch die Aufsichtsratsmitglieder handelt bzw. zusätzliche Faktoren berücksichtigt wurden.
Den Angaben in der Selbsteinschätzung sollte eine objektive Analyse vorausgehen: Weniger „tick the box“, sondern eine realistische Einschätzung, die auch einer externen Validierung durch unabhängige Informationen und externe Sichtweisen (z.B. durch CV-Angaben oder den Kapitalmarkt) standhalten muss.
Die Angabe verschiedener Kompetenzlevel (z.B. Grundkenntnisse, gute Kenntnisse, Expertenkenntnisse) kann einer detaillierteren und realistischeren und damit objektiveren Einordnung der Kompetenzen dienlich sein.
Die Qualifikationsmatrix und das zugrundeliegende Kompetenzprofil sollten nicht getrennt voneinander betrachten werden. Vielmehr sollte der aktuelle Umsetzungsstand des Kompetenzprofils dargestellt, als auch die Zielsetzungen der Kompetenzen angegeben werden.
Die Qualifikationsmatrix entfaltet nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie als Grundlage für die interne Diskussion und Weiterentwicklung der Kompetenzen im Aufsichtsrat dient.
Es gibt keine Universal-Lösung: Unternehmens und branchenspezifische Angaben sollten in der Qualifikationsmatrix implementiert werden.
Bei der Erstellung von Qualifikationsmatrizen sollten Unternehmen Vergleichsanalysen (z.B. Branchenbenchmarks) heranziehen, um die Vergleichbarkeit für die verschiedenen Stakeholder zu gewährleisten.
Lesenswerte Zeitungsartikel zur ECBE-Studie