Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist jüngst umfangreich geändert worden: neben nach-gesetzlichen Adjustierungen des DCGK werden einerseits die Nachhaltigkeitsanforderungen an Vorstand und Aufsichtsrat in den Kodex aufgenommen und konkretisiert. Andererseits steht erneut die Arbeit des Prüfungsausschusses im Fokus und wurde im Anschluss an das FISG weiterentwickelt. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 haben Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sich in ihrer nächsten regelmäßigen Entsprechenserklärung auch zu diesen neuen Empfehlungen zu erklären.
Mit dem ECBE-Tool haben Sie kostenlos die Möglichkeit, die Einhaltung der jeweiligen Empfehlungen des DCGK Ihres Unternehmens zu überprüfen.